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Rechtsanwälte
und
Notare
Bremer Straße 2
28816 Stuhr

Tel: 0421 - 89 89 90
Fax: 0421 - 89 89 949
Hohenecker Tietjen Gudat
Kosten
Erstberatung:
Wir bieten Privatpersonen eine anwaltliche Erstberatung an, die je nach Schwierigkeitsgrad und Streitwert zwischen € 50,- und € 175,- inklusive Mehrwertsteuer kostet. Sollte nach dieser Beratung ein weiteres anwaltliches Vorgehen nötig sein, wird diese Summe in voller Höhe auf die noch entstehenden Gebühren angerechnet.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
Grundsätzlich rechnen unsere Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Danach bestimmen sich die Kosten maßgeblich nach dem sogenannten Streitwert. Wir teilen Ihnen gerne bei Mandatsübernahme den in ihrem Fall vorliegenden Streitwert und die daraus folgenden Kosten mit, damit Sie Planungssicherheit haben.

Kostenvereinbarung:
In manchen Fällen kann auch eine Kostenvereinbarung mit einem festen Stundenlohn sinnvoll sein. Derzeit berechnen wir pro Stunde einen Satz von € 125,- bis € 250,- inklusive Mehrwertsteuer.

In Betracht kommt auch eine Kostenpauschale. Ohne eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über eine Kostenvereinbarung wird immer nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden. Sollten Sie eine Kostenvereinbarung wünschen, so sprechen Sie uns bitte an.

Unter gewissen Voraussetzungen ist es zulässig, eine von unserem Erfolg abhängige Vergütung zu vereinbaren.

Rechtsschutzversicherung:
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, so beantragen wir gerne bei Ihrer Versicherung die sogenannte Deckungszusage.

Prozessfinanzierung:
Bei hohen Streitwerten (ab € 50.000,-) kann es zur Vermeidung des finanziellen Risikos sinnvoll sein, mit einem Prozessfinanzierer zusammenzuarbeiten. Auch hierüber können wir Sie gerne informieren.

Prozesskostenhilfe (PKH):
Sollte es Ihnen aus finanziellen Gründen schwer fallen, einen Anwalt zu bezahlen, so stellen wir gerne für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) bei dem zuständigen Gericht.

Beratungshilfeschein:
Mit dem Beratungshilfeschein, der Ihnen vom Amtsgericht Ihres Wohnbezirkes ausgestellt wird, wenn Sie in finanziell angespannten Verhältnissen leben, können Sie die Beratung durch einen unserer Rechtsanwälte gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von € 10,- in Anspruch nehmen.

Kosten des Notariats:
Jeder Notar ist verpflichtet, nach den Vorschriften der Kostenordnung (KostO) abzurechnen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nicht möglich. Dies bedeutet für Sie, dass jeder Notar Ihnen exakt die gleichen Kosten in Rechnung stellen muss und wird.
Anwaltliche Beratung ist nicht so teuer, wie Sie denken!